Die Idee den IgG-Test bei Personen mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten routinemäßig einzusetzen stammt ursprünglich aus den USA. Erst in den 1980er Jahren wurde dieses Thema in Deutschland propagiert und findet immer mehr Anwendung. Zwar wird die Bedeutung der nahrungsmittelspezifischen IgG-/IgG4-Nahrungsmitteltests noch kontrovers diskutiert, jedoch sollte die Überprüfung gerade bei auffälligen Symptomen und unklarer bisheriger Diagnostik in Frage kommen. Die Bildung solcher IgG-Antikörper geht häufig mit Entzündungen und Durchlässigkeitsstörungen der Darmwandoberfläche einher. Daher ist es ratsam eine zusätzliche Stuhluntersuchung durchzuführen, denn beide Störungen wachsen offensichtlich gemeinsam heran.
Die IgG-Antikörper werden in verschiedene Subklassen unterschieden. Sie machen in etwa 70-80% aller Immunglobuline im Körper aus und dienen dazu Fremdkörper zu markieren und für Abwehrzellen „sichtbar“ zu machen. Die Subklassen 1-3 reagieren v.a. bei Konfrontation mit Bakterien oder Viren, wohingegen die Subklasse 4 vornehmlich bei chronischem Allergenkontakt ansteigt – wie etwa bei Nahrungsmittelallergenen.
Aktuell besteht die Diskussion ob diese IgG-Antikörper überhaupt mit den allergieaktiven Gewebezellen (Mastzellen, Granulozyten) in Kontakt treten können. Zumindest im Tierversucht konnte dies nachgewiesen werden und weist darauf hin, dass eine Allergiereaktion über IgG oder IgG4 vermittelt werden könnte. Des Weiteren ist es so, dass es nach Allergenkontakt zu einer vermehrten Bildung von IgE und IgG4 durch Helfer-Lymphozyten kommt. Hat eine Sensibilisierung stattgefunden kommt es bei jedem erneuten Kontakt mit dem Antigen zu einer entsprechenden Antikörperreaktion. Es werden also vermehrt IgG oder IgG4 gebildet und es kommt zu einer klinischen Reaktion. Je nach Menge und Umfang kann eine solche Reaktion auch weitgehend stumm ablaufen.
Bezüglich der verschiedenen Untersuchungen von Stuhlproben und Immunparametern im Blut berate ich Sie gern innerhalb der Praxis.